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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nach der Kontaktaufnahme, die per Doctolib, telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann, vereinbaren wir einen ersten Kennenlerntermin. Dieses Erstgespräch dient der Klärung deines Anliegens und deiner Ziele, außerdem schildern wir unsere Arbeitsweise und Therapiemöglichkeiten.

Für Ersttermine von Kindern oder Jugendlichen unter 18 brauchen wir zum Termin eine Einverständniserklärung aller sorgeberechtigter Personen. Diese ist bitte unterschrieben zum Termin mitzubringen. Du und Sie finden das Dokument hier.

Bitte finde dich 15 Minuten vor Terminbeginn in unserer Praxis ein. Gemeinsam entscheiden wir dann, ob unser Behandlungsangebot passend zu deiner Problematik erscheint und vereinbaren ggfs. direkt einen Termin bei einer zu dir passenden Therapeut:in oder nehmen dich auf unsere Warteliste.

Die Kosten für das Erstgespräch in Höhe von 159,01 € werden bitte vorab direkt in unserer Praxis per EC- oder Kreditkarte bezahlt. Wir berechnen dabei das 50minütige Erstgespräch (Ziffer 870, GOP, 3,1facher Faktor, 135,52 €) und den ausführlichen Arztbericht (Ziffer 75, GOP, 3,1facher Faktor, 23,49€), den wir im Anschluss an unser Gespräch per Post zukommen lassen. In begründeten Einzelfällen, z.B. bei deutlicher Überschreitung der Mindestzeit, kann auch eine Abrechnung zum 3,5fachen Faktor erfolgen.

Wenn du im Anschluss eine Therapie bei uns aufnimmst, folgen die sogenannten probatorische Sitzungen. In diesen wird dann deine Symptomatik mit den zugehörigen Entstehungsbedingungen strukturiert erarbeitet. Auf Basis deiner Therapieziele wird mit unseren individuellen Methoden ein lösungsorientierter und strukturierter Behandlungsplan erstellt. Zudem dienen die probatorischen Sitzungen dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob eine längerfristige Zusammenarbeit vorstellbar und zielführend erscheint. Nach der Probatorik entscheiden wir gemeinsam über eine Aufnahme und Beantragung der Psychotherapie bei der privaten Krankenversicherung. 

Die private Krankenversicherung sowie Beihilfe übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen in der Regel problemlos und ohne vorherige Beantragung zu den vereinbarten Vertragsbedingungen.

Wenn du dich bei uns wohlfühlst und wir gemeinsam entscheiden, dass eine Therapie bei Curion hilfreich für dich sein kann, planen wir den voraussichtlichen Behandlungsverlauf. Die Dauer einer therapeutischen Behandlung ist sehr individuell und abhängig von deiner Symptomatik, der Dauer und Komplexität der Problematik sowie den von dir gesteckten Therapiezielen. Bei erst kürzlich aufgetretenen Problemen können schon wenige Therapiesitzungen zu einer spürbaren Besserung führen. Eine Kurzzeittherapie erstreckt sich in der Regel über 10-24 Sitzungen, von einer Langzeittherapie spricht man bei Therapien, die 45-80 Sitzungen andauern.

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. In bestimmten Fällen erweisen sich auch Doppelsitzungen à 100 Minuten als passende Rahmenbedingung.  

Therapiesitzungen mit wichtigen Bezugspersonen sind fester Bestandteil einer Behandlung unserer jüngerer Patient:innen.

Wir bieten sowohl Präsenz- als auch Videotherapie oder einen Wechsel aus beidem an, gerade bei unseren jüngeren Patient:innen ist aber immer der Termin in Präsenz vorzuziehen.

Zu Beginn einer Behandlung erweist es sich als ratsam, die therapeutischen Kontakte wöchentlich zu planen. Bei einer akuten Krise können auch mehrere Termine pro Woche stattfinden – wir richten uns nach dir. Sukzessive im Verlauf können die Abstände zwischen den Sitzungen vergrößert werden, passend zu Ihrem Bedürfnis und dem Therapiefortschritt.  

Wenn Du oder Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten, buchen Sie diesen gern direkt bei doctolib oder wenden Sie sich telefonisch an uns.

Für Ersttermine von Kindern oder Jugendlichen brauchen wir zum Termin eine Einverständniserklärung aller sorgeberechtigter Personen. Diese ist bitte unterschrieben zum Termin mitzubringen. Du und Sie finden das Dokument hier.

Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP ab (analog zur Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) und stellen unsere Leistungen privat in Rechnung.

Eine 50 Minütige Sitzung (Ziffer 870, probatorische Sitzung/ Verhaltenstherapie) wird hierbei üblicherweise mit dem Faktor 3,1 (135,52 €) abgerechnet. In begründeten Einzelfällen kann der Faktor auch bis zu 3,5 (153,00 €) betragen. Zuzüglich zu den abgerechneten Ziffern für Therapiestunden werden so genannte flankierende Ziffern abgerechnet. Wir erstellen beispielsweise aus Gründen der internen und externen Qualitätssicherung nach dem Erstgespräch einen ausführlichen Arztbericht, dieser wird als Ziffer 75 (ausführlicher Befundbericht) mit 23,49 € abgerechnet. Den Bericht versenden wir gern im Anschluss an unser Gespräch an dich und Sie persönlich oder an eine:n von Ihnen ausgewählte:n Zuweiser:in.

Wir bitten zu beachten, dass die Kosten für das Erstgespräch in Höhe von 159,01 € vorab direkt in unserer Praxis per EC- oder Kreditkarte bezahlt werden müssen. Wir berechnen dabei das 50minütige Erstgespräch (Ziffer 870, GOP, 3,1facher Faktor, 135,52 €) und den ausführlichen Arztbericht (Ziffer 75, GOP, 3,1facher Faktor, 23,49 €). In begründeten Einzelfällen, z.B. bei deutlicher Überschreitung der Mindestzeit, kann auch eine Abrechnung zum 3,5fachen Faktor erfolgen.

Grundsätzlich werden die Kosten von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle und Heilfürsorge übernommen. Bitte erfragen Sie vorab Ihre Konditionen für eine ambulante Psychotherapie und, ob die Kosten anteilig oder komplett übernommen werden.

Mit der Beantragung und Bewilligung ambulanter Psychotherapie kennen wir uns aus. Gerne unterstützen wir bei der individuellen Beantragung Ihrer Therapie bei der privaten Krankenversicherung.  

Wir sind eine Privatpraxis und können nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Gerne kannst du/ können Sie als Selbstzahler:in die Leistungen unserer Privatpraxis in Anspruch nehmen.

Unsere Therapeutinnen sind approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen für Verhaltenstherapie oder Psychologische Psychotherapeut:innen mit einer Fachkunde für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Nach dem Studium der Psychologie oder Erziehungs- und Bildungswissenschaften mit Diplom- oder Bachelor- und Masterabschluss haben alle Therapeutinnen zusätzlich eine mindestens 3-jährige Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. Psych. Psychotherapeut:in mit Fachkundenachweis absolviert.

Wir bieten Therapien für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 21 Jahren an.

Zum ersten Termin ist bitte die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten mitzubringen. Diese kann hier heruntergeladen werden.

Therapiesitzungen mit wichtigen Bezugspersonen sind auch möglich bzw. gehören je nach Alter dazu.

Unsere Praxis arbeitet mit fest vereinbarten Terminen im Sinne einer Bestellpraxis. Ein vereinbarter Termin ist daher nur für dich bzw. Sie reserviert, es gilt eine Absagefrist von 48 Stunden vor dem Termin, Wochenenden, Feiertage und allgemein arbeitsfreie Tage werden in die Fristberechnung nicht einbezogen, sodass eine Absage bis zwei Werktage vor dem Termin zu erfolgen hat. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig oder erscheinen Sie zu Ihrem Termin ohne Absage nicht, so wird ein Ausfallhonorar von 100,00 € pro verabsäumter Behandlungsstunde (30,00 € bei verabsäumter Teilnahme an einer Gruppentherapie ohne rechtzeitige Absage) in Rechnung gestellt. Dieses Ausfallhonorar ist – unabhängig von der Art der Versicherung – selbst zu zahlen.

Das Erscheinen oder rechtzeitige Absagen unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Solltest du oder Sie aus unterschiedlichen Umständen wie z.B. der Wetterlage; Unregelmäßigkeiten im Nahverkehr; einer Autopanne; Quarantäne aufgrund einer Pandemie oder Krankheit den vereinbarten Termin nicht rechtzeitig absagen oder erscheinen, sodass der Termin nicht zustande kommt, gelten gleichermaßen die beschriebenen Ausfallhonorarregelungen. Eine Ausnahme stellt das Einreichen einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (mit keiner psychiatrischen Diagnose) dar, die innerhalb einer Woche beim CURION Institut eingegangen sein muss. Wir bitten um dein und Ihr Verständnis!

Anlässlich der hohen Nachfrage bieten wir ab sofort Termine zur ausführlichen AD(H)S Diagnostik für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren an. Die AD(H)S-Diagnostik umfasst hierbei sowie ausführliche Einzelsitzungen zur klinischen Untersuchung, sowie Testdiagnostik, Auswertung und Aufklärung Ihrer individuellen Symptomatik. Gern besprechen wir mit dir und Ihnen auch die nächsten Schritte, wie bspw. unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten aussehen können. Abschließend erhältst du/ erhalten Sie einen ausführlichen, mehrseitigen und schriftlichen diagnostischen Befundbericht.

Weitere Informationen zur AD(H)S Diagnostik finden Sie hier.

Die Gesamtkosten für die umfassende AD(H)S-Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen beträgt 1.018,69€. Eine ausführliche Übersicht über die einzelnen Kostenpunkte ist hier zu finden.

Die Kosten für die jeweilige Sitzung der ADS/ADHS-Diagnostik wird vorab in unserer Praxis per EC- oder Kreditzahlung beglichen. Grundsätzlich können die Kosten von der privaten Krankenversicherung gemäß Ihrer individuellen Vertragsbedingungen anteilig oder komplett übernommen werden. Erkundige dich/ Erkundigen Sie sich dort gern vorab.

Die Diagnostik umfasst zunächst ausschließlich das o.g. Angebot, kann jedoch keinen nahtlosen Übergang in eine Psychotherapie gewährleisten. Selbstverständlich gibt es aber die Möglichkeit, sich bei uns auf unsere Warteliste setzen zu lassen.

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